Hohnstein aktuell

Schöffenwahl 2023

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt.

Als Schöffe oder Schöffin sind Sie ein wichtiger Teil des Gerichtsprozesses – von der Anklage bis zum Urteil. Am Ende des Prozesses urteilen Sie gemeinsam mit der Berufsrichterin oder dem Berufsrichter über Schuld oder Unschuld der Angeklagten. Auch über die Höhe des Strafmaßes entscheiden Sie mit.

Für das Schöffenamt am Amtsgericht Pirna oder Landgericht Dresden können Sie sich bis zum 12.05.2023 bei der Stadt Hohnstein bewerben.

Wie wird man Schöffe?

Auf der Grundlage der eingegangenen Bewerbungen für das Schöffenamt stellt der Stadtrat der Stadt Hohnstein bis zum 24.05.2023 eine Vorschlagsliste auf. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.

Wer kann Schöffe werden?

Schöffen benötigen keinerlei juristische Vorkenntnisse. Vielmehr bringen sie ihre Alltagserfahrungen und Menschenkenntnisse im Gerichtsprozess ein. Als Schöffe erfüllen Sie folgende Voraussetzungen:

  • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft und beherrschen die deutsche Sprache ausreichend.
  • Zum Beginn der Amtsperiode am 01.01.2024 sind Sie mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt.
  • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Hohnstein.
  • Sie sind vorurteilsfrei und verantwortungsbewusst, meinungsstark und überzeugungsfähig.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung.

Wer darf nicht zum Schöffen gewählt werden?

  • wer in den letzten 10 Jahren zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde
  • gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann

Wer soll nicht zum Schöffen gewählt werden?

  • hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.)
  • Religionsdiener

Was haben Sie vom Schöffenamt?

  • Ihr Arbeitgeber stellt Sie für die Zeit der Sitzungstage frei.
  • Sie erhalten eine Entschädigung für Verdienstausfall, Zeitversäumnis und Fahrtkosten.
  • Sie sammeln neue Erfahrungen und lernen unterschiedlichste Menschen kennen.
  • Sie tragen ein Ehrenamt mit großer Verantwortung.
  • Sie erhalten Zugang zur Praxis der Rechtsprechung.

Wie können Sie sich bewerben?

Bürgerinnen und Bürger, die sich für dieses Ehrenamt interessieren, senden ihre Bewerbung bitte bis zum 12.05.2023 an die Stadtverwaltung Hohnstein, Rathausstraße 10, 01848 Hohnstein. Das Bewerbungsformular ist unter dem untenstehenden Downloadlink oder im Sekretariat der Stadtverwaltung Hohnstein, Rathausstraße 10, 01848 Hohnstein erhältlich.

Fragen und Informationen?

Für Fragen und Informationen zur Schöffenwahl 2023 steht Ihnen das Hauptamt unter der Telefonnummer 035975 868-25 oder der E-Mail-Adresse bauamt@hohnstein.de gern zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie außerdem auf folgender Internetseite: https://schoeffenwahl2023.de/

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Bewerbungsformular