Hohnstein aktuell
Öffentliche Bekanntmachungen
Satzungsbeschluss und Inkrafttreten der Ergänzungssatzung „Dorfgemeinschaftshaus Cunnersdorf“

Der Stadtrat der Stadt Hohnstein hat in öffentlicher Sitzung am 23.11.2022 mit Beschluss Nr. 56/22 die Abwägung der Einwände vorgenommen und die o.g. Ergänzungssatzung beschlossen. Der Satzungsbeschluss für den Bereich „Dorfgemeinschaftshaus Cunnersdorf“ wurde auf der Grundlage des § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB, bestehend aus der Satzung einschließlich Planzeichnung (Teil A) und Begründung vom 21.02.2022, mit redaktionellen Änderungen vom 10.11.2022 gefasst.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die Ergänzungssatzung in Kraft (§ 34 Abs. 6 i.V.m. § 10 Abs. 3 BauGB).
Die Ergänzungssatzung liegt mit Begründung ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung in der Stadt Hohnstein, Rathausstraße 10, 01848 Hohnstein während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus und kann dort eingesehen werden.
Auf die Voraussetzung für die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis der Ergänzungssatzung und des Flächennutzungsplanes und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Hohnstein unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2 BauGB beachtlich sind.
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und Satz 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres in dem Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
Brade
Bürgermeister
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan Sondergebiet „DRK Rettungswache“ Hohnstein

Der Stadtrat der Stadt Hohnstein hat mit Beschluss Nr. 55/22 vom 23.11.2022 den Vorentwurf eines Bebauungsplanes für das Sondergebiet „DRK Rettungswache“ Hohnstein beschlossen. Die Öffentlichkeit soll möglichst frühzeitig am Verfahren beteiligt werden. Der Vorentwurf der Planung wird
vom 02.01.2023 bis einschließlich 17.01.2023
in der Stadtverwaltung Hohnstein, Rathausstraße 10, während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt:
Montag : 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Dienstag : 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch : 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag : 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Freitag : 9.00 – 12.00 Uhr
Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:
- Baugrunduntersuchung IFG Ingenieurbüro für Geotechnik GmbH Bautzen vom 21.09.2022
- Umweltbericht Landschaftsarchitekturbüro Hübner, Vorentwurf vom 08.11.2022
Weiterhin sind die Planunterlagen auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de sowie auf der Internetseite der Stadt Hohnstein www.Hohnstein.de zur Einsichtnahme innerhalb des genannten Zeitraumes einsehbar.
Während der Auslegungsfrist hat jedermann die Möglichkeit zur Einsichtnahme in den Planentwurf und zur Erörterung der Planung.
Anregungen können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift in der Stadtverwaltung vorgebracht werden.
Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beim Beschluss zur Abwägung zum o. g. Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Der Beschluss wird hiermit bekannt gegeben.
Brade
Bürgermeister